Ihre Steuerberater in Neumünster

Sie suchen schon lange nach einem Steuerberater, der Sie persönlich berät, die digitale Zusammenarbeit unterstützt und proaktiv auf Sie zugeht, wenn es interessante steuerliche Neuerungen gibt? Dann sind Sie jetzt fündig geworden. Wir, die Steuerkanzlei Geisler & Grönhoff in Neumünster setzen auf den persönlichen Mandantenkontakt, proaktive und zukunftsweisende Beratung – das schätzen unsere Mandanten sehr. Informieren Sie sich auf unserer Webseite über uns, nutzen Sie unsere Infoecke und kontaktieren Sie uns gerne persönlich. Wir freuen uns auf Sie!

Für Sie

Als Unternehmer oder Privatperson übernehmen wir gerne Ihre betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung. Lesen Sie selbst:

Unterneh­men

Sie sind überzeugt von Ihrer Idee und möchten diese verwirklichen? Profitieren Sie dabei von unserer Erfahrung und unserem Know-how in der Beratung von Existenzgründern. Ob die Erstellung Ihres Businessplanes, die Wahl der geeigneten Rechtsform oder die Vorbereitung und Begleitung zu Bankterminen – Sie können uns vertrauen ...

Privatper­so­nen

Unsere Leistungen für Privatpersonen umfassen die Steuergestaltung, -deklaration und -durchsetzung sowie Beratung in allen privaten Vermögens- oder Erbschaftsfragen.

Ob häusliches Arbeitszimmer, Fahrtkosten, Sonderausgaben, Handwerkerrechnungen oder die Photovoltaikanlage ...

Heilberufe

Die Führung einer medizinischen Einrichtung wird immer komplexer. Dazu gehört neben der Fachlichkeit und stetigen Weiterbildung viel unternehmerisches und organisatorisches Engagement. Sie brauchen also Luft für Ihren unternehmerischen Alltag. Mit unserer Spezialberatung für Ärzte brauchen Sie sich um nichts kümmern, ...

Handwer­ker

Ein mittelständisches Unternehmen zu führen wird immer komplizierter. Durch die immer enger werdenden Märkte und die steigenden Anforderungen wächst der Druck auf den Unternehmer. Vor allem im Handwerk gibt es zahlreiche Fallstricke, die es zu beachten gilt. Ob die steuerliche Behandlung von Subunternehmern, grenzüberschreitende Dienstleistungen ...

Lernen Sie uns kennen ...

Nicole Grönhoff

"Unser größter Anspruch ist die Zufriedenheit & der Erfolg unserer Mandanten. Für uns ist Steuerberatung nicht nur trockenes Zahlenwerk, sondern individuelle und persönliche Erfolgsberatung."

Nicole Grönhoff Steuerberaterin

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"Wir stehen für eine individuelle und proaktive Beratung, die unsere Mandanten sehr schätzen. Mit der Grundlage vergangener Zahlen gucken wir in die Zukunft und entwickeln so passgenaue Lösungen."

Dipl.-Kfm. (FH) Lars Grönhoff Steuerberater

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Dipl.-Kfm. (FH) Lars Grönhoff
Sandra Meier

"Fachliches Know-how, Zuverlässigkeit und Erreichbarkeit gehören zu den Grundsäulen unserer Kanzlei. Dazu ertrinken unsere Mandanten nicht im sogenannten Fachchinesisch, sondern werden von uns verständlich auf einer Augenhöhe beraten."

Sandra Meier Steuerberaterin (beschäftigt nach § 58 StBerG)

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Unsere Infoecke ...

Nutzen Sie unser Infoangebot, um sich regelmäßig auf dem Laufenden zu halten. Steuerliche und rechtliche Neuerungen werden hier tagesaktuell angeboten. Gerne schicken wir Ihnen unsere Informationen auch kostenlos zu.

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Aktuelles aus der Kanzlei ...

★ | 24.10.2022 | Kanzleiteam

Herzlich willkommen

Wir heißen unsere neuen Kolleginnen, Cornelia Böge (Bild links) und Melina Elsen (Bild rechts), in unserem Team herzlich willkommen und freuen uns auf ...

04.10.2024 | Für Bauherren und Vermieter

Energiewende-Förderprogramm eingekürzt

Ausstellung von Energieausweisen, Beratung zur Sanierung von Gebäuden als Einzel- oder Komplettmaßnahmen – diese Dinge fallen in die regelmäßigen Aufgaben eines Energieberaters. Sie ...

26.09.2024 | Für Sparer und Kapitalanleger

Geldmarkt statt Tages- oder Festgeld

Wer Geld sicher anlegen oder es kurzfristig parken will, nutzt meist ein Tagesgeld- oder Festgeldkonto. Eine Alternative dazu ist der Geldmarkt. Er bietet einige Vorteile ...

24.09.2024 | Einkommensteuer und persönliche Vorsorge

Aufzeichnungspflichten bei häuslichem Arbeitszimmer

Das Hessische Finanzgericht hat entschieden, dass eine reine Belegsammlung mit Aufaddieren der Positionen nach Abschluss des Veranlagungszeitraums der Aufzeichnungspflicht für die Gewinnermittlung durch Einnahmen ...

21.09.2024 | Für Unternehmer

Unterschied zwischen Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen

Bei Gutscheinen ist danach zu unterscheiden, ob damit eine hinreichend bezeichnete Ware eingekauft werden kann (= Einzweck) oder ob der Gutschein dazu berechtigt, ihn bei einem ...

13.09.2024 | Für Bauherren und Vermieter

Erfolgreiche Kläger müssen Prozesskosten mittragen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden (Urt. v. 19. Juli 2024, Az. V ZR 139/23), dass einzelne Wohnungseigentümer, die gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft klagen und gewinnen, sich an ...

27.08.2024 | Einkommensteuer und persönliche Vorsorge

Unwirksame Testamente können erbschaftsteuerlich anerkannt ...

Ein zivilrechtlich unwirksames Testament kann unter bestimmten Voraussetzungen erbschaftsteuerlich anerkannt werden. Liegen diese Voraussetzungen eindeutig vor, ist die Finanzverwaltung in der Regel bereit, den Erwerb ...

17.08.2024 | Lesezeichen

Anpassung der Freigrenze für Geschenke

Anhebung der Freigrenze für Geschenke von 35 EUR auf 50 EUR zum 1. Januar 2024: https://www.tinyurl.com/4hts77te

12.08.2024 | Für Unternehmer

Referentenentwurf zum zweiten Jahressteuergesetz

Das Bundesfinanzministerium hat am 10. Juli 2024 den Referentenentwurf des zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024 II) veröffentlicht. Er ergänzt den Entwurf des ersten Jahressteuergesetzes 2024. Nach Ansicht der ...

10.08.2024 | Aktuelle Steuertermine

Aktuelle Steuertermine - August

Lohnsteuer, Umsatzsteuer 12.08.2024 (15.08.2024*) Gewerbesteuer, Grundsteuer 15.08.2024 (19.08.2024*) Fälligkeit der Beiträge zur Sozialversicherung: 26.08.2024 (Beitragsnachweis) 28.08.2024 (Beitragszahlung)* Zur Wahrung der Frist muss der Beitragsnachweis am Vortag bis spätestens ...

09.08.2024 | Einkommensteuer und persönliche Vorsorge

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr 2024 beträgt 4.260 EUR für das erste Kind. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag ...

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