Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz für Vereinfachungen in der Photovoltaik jetzt in Kraft.
- Die Bundesnetzagentur hat die Registrierung von Balkonkraftwerken bereits zum 1. April vereinfacht und auf wenige, einfach einzugebende Daten im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur beschränkt. Die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Die Bundesnetzagentur informiert diesen automatisch über das Balkonkraftwerk, das neu an sein Netz angeschlossen wurde.
- Wer noch keinen digitalen Stromzähler hat, darf den alten übergangsweise weiter verwenden und muss nicht auf einen Austausch durch den Netzbetreiber warten. Übergangsweise dürfen die Anlagen weiterhin die alten Ferraris-Zähler nutzen. Der bisherige Stromzähler läuft dann einfach rückwärts, wenn Strom eingespeist wird.
- Balkonsolaranlagen dürfen künftig leistungsfähiger sein. Für Geräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere gilt eine vereinfachte Anmeldung. Zudem hebt das Gesetz das Einspeiselimit für Steckersolaranlagen von 600 auf 800 Watt an.
- Künftig sollen Balkon-PV mit einem herkömmlichen Schukostecker auskommen. Das erleichtert die Installation erheblich. Hierzu muss noch eine Norm mit den Verbänden erarbeitet werden.
- Beim Mieterstrom soll das Gesetz die Hürden für eine gemeinschaftliche Gebäudeversorgung senken. Bislang wurden PV-Anlagenbetreiber zum Energieversorger, wenn sie im Haus Solarstrom an Mieter weitergeben wollten. Durch die neuen Vorgaben entfalle einiges an Bürokratie und Kosten, etwa für Messtechnik.
Weitere Vereinfachungen und Informationen zum Solarpaket I finden Sie hier: https://www.tinyurl.com/55pcpmhy