Das Landgericht Köln hat entschieden, dass eine Anpassung der Miethöhe eines gewerblichen Mietvertrags wegen "Wegfalls der Geschäftsgrundlage" um Zuge des Ukraine-Krieges trotz der jüngeren Rechtsprechung in einigen Fällen, in denen es etwa zu pandemiebedingten Schließungen von Einzelhandelsgeschäften kam, nicht geboten ist.
Das Gericht gab der Vermieterin Recht. Die Mieterin hat keinen Anspruch auf Anpassung der Miete.
Quelle: LG Köln v. 16.4.2024 - 14 O 89/23