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Homeoffice: Umzugskosten als Werbungskosten


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Das Finanzgericht (FG) Hamburg hat die Umzugskosten eines Ehepaares als beruflich veranlasst anerkannt.
Zunächst wohnten die Kläger in einer 65 qm großen Wohnung ohne Arbeitszimmer und zogen im Juli 2020 in eine 110 qm große Wohnung, in der sie über zwei Arbeitszimmer mit je 10,57 qm verfügten. In der Steuererklärung erklärten sie die Umzugskosten als Werbungskosten, deren Ansatz das Finanzamt jedoch ablehnte. Das Gericht folgte allerdings der Auffassung der Kläger.
Nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens war der Senat davon überzeugt, dass der Umzug zu einer deutlichen Verbesserung und Erleichterung der Arbeitsbedingungen der Kläger geführt habe, da dieser erst eine ungestörte Ausübung der Tätigkeit beider Eheleute ermöglicht habe.
Gegen die Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg vom 23. Februar 2023 wurde bereits Revision eingelegt.
Quelle: FG Hamburg