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01.12.2022 | Lesezeichen
Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit einem Taxi können lediglich in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungskosten in Ansatz gebracht werden.Shortlink: https://www.tinyurl.com/3junu4hj
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