Lohnsteuer, Umsatzsteuer:
10.01.2024 (15.01.2024)
Fälligkeit der Beiträge zur Sozialversicherung:
25.01.2024 (Beitragsnachweis)
29.01.2024 (Beitragszahlung)*
Zur Wahrung der Frist muss der Beitragsnachweis am Vortag bis spätestens 24.00 Uhr eingereicht sein.
* Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung in Klammern.